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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.12.1998 - 4 UF 103/98   

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https://dejure.org/1998,3302
OLG Köln, 04.12.1998 - 4 UF 103/98 (https://dejure.org/1998,3302)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.1998 - 4 UF 103/98 (https://dejure.org/1998,3302)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 4 UF 103/98 (https://dejure.org/1998,3302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Türkisches ZGB Art. 134 Abs. 2 S. 2
    Rechtsmißbräuchlichkeit eines Einspruchs gegen die Scheidung nach türkischem ZGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 949
  • FamRZ 1999, 1352
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 29.11.1989 - 3 UF 94/89

    Zerrüttungsprinzip; Verschulden des Klägers; Verschuldensprinzip; Einspruch gegen

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1998 - 4 UF 103/98
    Unter diesen Umständen liegt das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe eindeutig beim Antragsteller, indem dieser eine ehewidrige Beziehung zu einer anderen Frau aufgenommen hat, ohne daß die beschriebenen Eheprobleme dies rechtfertigen können (vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1990, 632 und 1991, 442; OLG Hamm FamRZ 1990, 61 und 1992, 1436).

    Deshalb kann der erstmalige Einspruch auch nur in Ausnahmefällen als rechtsmißbräuchlich angesehen werden (OLG Frankfurt FamRZ 1993, 329; OLG Oldenburg FamRZ 1990, 632), weil sonst der Eheerhaltungszweck des Einspruchsrechtes und die Möglichkeit des Versuchs, die Ehe in den nächsten drei Jahren eventuell noch zu retten, unterlaufen würde.

  • OLG Frankfurt, 14.07.1992 - 2 UF 311/91

    Beachtlichkeit eines Einspruchs nach Art. 134 Abs. 2 türk. ZGB

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1998 - 4 UF 103/98
    Deshalb kann der erstmalige Einspruch auch nur in Ausnahmefällen als rechtsmißbräuchlich angesehen werden (OLG Frankfurt FamRZ 1993, 329; OLG Oldenburg FamRZ 1990, 632), weil sonst der Eheerhaltungszweck des Einspruchsrechtes und die Möglichkeit des Versuchs, die Ehe in den nächsten drei Jahren eventuell noch zu retten, unterlaufen würde.
  • OLG Oldenburg, 03.04.1990 - 12 UF 183/89

    Türkisches Scheidungsrecht; Scheidung; Antragrescht; Einspruch; Rechtsmißbrauch

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1998 - 4 UF 103/98
    Unter diesen Umständen liegt das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe eindeutig beim Antragsteller, indem dieser eine ehewidrige Beziehung zu einer anderen Frau aufgenommen hat, ohne daß die beschriebenen Eheprobleme dies rechtfertigen können (vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1990, 632 und 1991, 442; OLG Hamm FamRZ 1990, 61 und 1992, 1436).
  • OLG Hamm, 28.04.1992 - 1 UF 496/91

    Zerrüttung der Ehe; Schutzwürdiges Interesse am Fortbestand der Ehe; Einspruch

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1998 - 4 UF 103/98
    Unter diesen Umständen liegt das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe eindeutig beim Antragsteller, indem dieser eine ehewidrige Beziehung zu einer anderen Frau aufgenommen hat, ohne daß die beschriebenen Eheprobleme dies rechtfertigen können (vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1990, 632 und 1991, 442; OLG Hamm FamRZ 1990, 61 und 1992, 1436).
  • OLG Hamm, 14.07.1989 - 10 UF 577/88
    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1998 - 4 UF 103/98
    Unter diesen Umständen liegt das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe eindeutig beim Antragsteller, indem dieser eine ehewidrige Beziehung zu einer anderen Frau aufgenommen hat, ohne daß die beschriebenen Eheprobleme dies rechtfertigen können (vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1990, 632 und 1991, 442; OLG Hamm FamRZ 1990, 61 und 1992, 1436).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 200/01

    Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht

    ZGB durchweg die Auffassung vertreten, dass eine Rechtsmissbräuchlichkeit des Einspruchs nur ausnahmsweise anzunehmen ist (vgl. OLG Frankfurt, aaO; OLG Köln, FamRZ 1999, 1352 sowie FamRZ 2002, 165, 166).

    Ebenso hat sich in Übereinstimmung mit der türkischen Rechtsprechung auch hier die Auffassung gebildet, dass nicht etwa der widersprechende Ehegatte die Rechtsmissbräuchlichkeit seines Widerstands gegen die Scheidung ausräumen und schutzwürdige Interessen an der Aufrechterhaltung der Ehe darlegen muss (insoweit anderer Auff. OLG Hamm FamRZ 1992, 1436), sondern dass es Sache des Gerichts ist, das die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale von Amts wegen zu prüfen hat, den für eine eventuelle Rechtsmissbräuchlichkeit sprechenden Anhaltspunkten nach zu gehen, dass in Ermangelung solcher Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass der Einspruch nicht rechtsmissbräuchlich ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1974, 517, 518; OLG Köln, FamRZ 1999, 1352; im Ergebnis ebenso türk. Kassationshof, FamRZ 2001, 99).

    Ein Rechtsmissbrauch wurde für möglich gehalten (im jeweiligen Fall jedoch nicht bejaht), wenn sich der widersprechende Ehegatte mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 517, 518; OLG Köln, FamRZ 1999, 1352; türk. Kassationshof, Urteil vom 30.6.98, FamRZ 2001, 100), oder wenn der andere Ehegatte den Kläger mit dem Einspruch bestrafen oder quälen will (vgl. türk. Kassationshof, FamRZ 2001, 99) oder wenn er ohne Bindung an die Ehe, allein aus wirtschaftlichen Interessen, etwa zur Vermeidung im Falle der Scheidung drohender Abschiebung oder wegen Unterhalts der Scheidung widerspricht (vgl. OLG Köln, FamRZ 2002, 165, 166).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.08.1998 - 5 WF 263/98   

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OLG Hamm, 03.08.1998 - 5 WF 263/98 (https://dejure.org/1998,5405)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.1998 - 5 WF 263/98 (https://dejure.org/1998,5405)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 1998 - 5 WF 263/98 (https://dejure.org/1998,5405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Scheidungsverfahren; Prozesskostenhilfe; Türkisches Recht; Zerrüttung; Verschulden

  • Judicialis
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1540
  • FamRZ 1999, 1352
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 12.05.1997 - 1 WF 34/97
    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.1998 - 5 WF 263/98
    Eine bedürftige Partei wäre ansonsten gegenüber einer bemittelten Partei, die spätestens in einem zweiten Scheidungsverfahren ihr Begehren durchsetzen könnte, unangemessen benachteiligt (wie hier OLG Braunschweig, OLGR 1997, 205).
  • OLG Hamm, 24.01.1995 - 13 UF 456/94

    Unterhaltsverfahren; Aktivlegitimation; Sozialhilfe; Antragstellung;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.1998 - 5 WF 263/98
    ZGB ist darüber hinaus, daß derjenige, der die Scheidung gegen den Widerspruch des anderen Ehegatten begehrt, jedenfalls ein geringes Verschulden des anderen an der Zerrüttung nachweist (vgl. OLG Hamm, OLGR 1995, 81 unter Hinweis auf Türk. Kassationshof FamRZ 1993, 1208 f. mit Anmerkung Rumpf).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2006 - 5 WF 159/06

    Scheidungsantrag zur Schaffung materiellrechtlicher Scheidungsvoraussetzung nach

    Auch das Erreichen dieses Ziels - Herbeiführung der materiellrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Scheidung - ist als Erfolg im Sinn des § 114 ZPO anzusehen, vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 1997, S. 1409; OLG Celle ; FamRZ 1998, S. 758; OLG Hamm FamRZ 1999, S. 1352; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, S. 890; Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, Rz 434; Zöller/ Philippi, ZPO, 24. Auflage, § 114, Rz 41a.
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 2 (16) WF 119/01

    Widerspruch gegen die Scheidung einer Ehe nach türkischem Recht; Verschulden an

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